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   VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05, 41 A/05, 159 A/05   

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https://dejure.org/2005,27012
VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05, 41 A/05, 159 A/05 (https://dejure.org/2005,27012)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13.12.2005 - VerfGH 41/05, 41 A/05, 159 A/05 (https://dejure.org/2005,27012)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - VerfGH 41/05, 41 A/05, 159 A/05 (https://dejure.org/2005,27012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Substantiierungspflicht des Mieters für Nichtvertretenmüssen der verspäteten Mietzahlung; psychosomatische Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 36/95

    Anforderungen an die Substantiierung des arglistigen Verschweigens eines Mangels

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05
    Eine Partei genügt ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH, NJW 1996, 1826 ; NJW 1984, 2888 ).

    Zu berücksichtigen ist insbesondere, ob sich die Geschehnisse, die Gegenstand des Parteivortrags sind, im Wahrnehmungsbereich der Partei abgespielt haben und inwieweit der Vortrag der Gegenpartei Anlass zu einer weiteren Aufgliederung und Ergänzung der Sachdarstellung bietet (BGH, NJW 1996, 1826 ; NJW 1984, 2888 ).

    Für die Frage der Darlegungslast ist ohne Bedeutung, wie wahrscheinlich die Darstellung ist (BGH, NJW 1996, 1826 ).

    Ferner ist ein tatsächliches Vorbringen dann nicht beachtlich und beweisbedürftig, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (BGH, NJW-RR 1991, 889 ; NJW 1995, 2111 ; 1996, 394; 1996, 1826 ; Leipold, a. a. O.).

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05
    Dies gilt insbesondere hinsichtlich medizinischer Fragen (BGH, NJW-RR 1991, 889 ; NJW 1995, 2111 ; NJW 2003, 1400; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 3, 22. Aufl. 2005, § 138 Rn. 4).

    Ferner ist ein tatsächliches Vorbringen dann nicht beachtlich und beweisbedürftig, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (BGH, NJW-RR 1991, 889 ; NJW 1995, 2111 ; 1996, 394; 1996, 1826 ; Leipold, a. a. O.).

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05
    Eine Partei genügt ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH, NJW 1996, 1826 ; NJW 1984, 2888 ).

    Zu berücksichtigen ist insbesondere, ob sich die Geschehnisse, die Gegenstand des Parteivortrags sind, im Wahrnehmungsbereich der Partei abgespielt haben und inwieweit der Vortrag der Gegenpartei Anlass zu einer weiteren Aufgliederung und Ergänzung der Sachdarstellung bietet (BGH, NJW 1996, 1826 ; NJW 1984, 2888 ).

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05
    Aus der in Art. 15 Abs. 1 VvB enthaltenen - mit Art. 103 Abs. 1 GG inhaltsgleichen - verfassungsrechtlichen Verbürgung des rechtlichen Gehörs folgt zunächst, dass ein Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen hat (Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.).

    Der Verfassungsgerichtshof kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht verletzt hat, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, wenn sich dies aus den Umständen des einzelnen Falles eindeutig ergibt (Beschlüsse vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 und 22. Mai 1997 - VerfGH 34/97 - LVerfGE 6, 80 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht z. B. BVerfG, NJW-RR 1995 1033 ; ZMR 1997, 68 f.).

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 321/02

    Anforderungen an die Substantiierung von Angriffen gegen ein

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05
    Dies gilt insbesondere hinsichtlich medizinischer Fragen (BGH, NJW-RR 1991, 889 ; NJW 1995, 2111 ; NJW 2003, 1400; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 3, 22. Aufl. 2005, § 138 Rn. 4).
  • BGH, 05.07.1995 - KZR 15/94

    "Sesamstraße-Aufnäher"; Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage im Hinblick auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05
    Ferner ist ein tatsächliches Vorbringen dann nicht beachtlich und beweisbedürftig, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (BGH, NJW-RR 1991, 889 ; NJW 1995, 2111 ; 1996, 394; 1996, 1826 ; Leipold, a. a. O.).
  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 180/91

    Darlegungslast bei werkvertraglicher Festpreisvereinbarung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05
    Der Vortrag muss in sich stimmig und frei von Widersprüchen sein (vgl. BGH, MDR 1988, 133; NJW-RR 1992, 848 f.).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05
    Art. 15 Abs. 1 VvB schützt auch regelmäßig nicht davor, dass das Gericht tatsächlichen Umständen nicht die richtige Bedeutung beimisst oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 76, 93 ; 64, 1 ).
  • BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86

    Anforderungen an einen Beweisantritt bei mehreren sich widersprechenden

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05
    Der Vortrag muss in sich stimmig und frei von Widersprüchen sein (vgl. BGH, MDR 1988, 133; NJW-RR 1992, 848 f.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 41/05
    Art. 15 Abs. 1 VvB schützt auch regelmäßig nicht davor, dass das Gericht tatsächlichen Umständen nicht die richtige Bedeutung beimisst oder die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 76, 93 ; 64, 1 ).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

  • VerfGH Berlin, 22.05.1997 - VerfGH 34/97

    Keine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche

  • VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97

    Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts

  • BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1204/96

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Mietrechtsstreit

  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 99/04

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Dies gilt insbesondere hinsichtlich medizinischer Fragen (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2005 - VerfGH 41/05, 41 A/05 - GE 2006, 566 (567); BGH, NJW-RR 1991, 889 (891); NJW 1995, 2111 (2112); NJW 2003, 1400; Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 3, 22. Aufl. 2005, § 138 Rn. 4).

    Ein tatsächliches Vorbringen ist aber dann nicht beachtlich und beweisbedürftig, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache so ungenau bezeichnet ist, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2005, a. a. O.; BGH, NJW-RR 1991, 889 (891); NJW 1995, 2111 (2112); 1996, 394; 1996, 1826 (1827); Leipold, a. a. O.).

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